Kreuzotter sonnt sich auf einem Felsen.

Schlangenbegegnung beim Gassigehen

Schlangenbegegnung beim Gassigehen – Wissenswertes für Hundebesitzer und worauf es im Ernstfall ankommt

Düsseldorf, 06. August 2024.

Beim Sommerspaziergang in der Natur können Mensch und Hund durchaus einmal einer Schlange begegnen. Doch keine Panik! Agria erklärt, wo giftige Schlangenarten in Deutschland vorkommen, wie man seinen Vierbeiner in Schlangengebieten schützt und im Ernstfall richtig reagiert. Für den Tierversicherer haben das Wohlbefinden und der Schutz aller Tiere oberste Priorität.

Schlangen sind in Deutschland selten und scheu, trotzdem können Begegnungen mit Hunden in den Sommermonaten an mehreren Orten in Deutschland vorkommen. Es gibt sieben heimische Arten: die Aspisviper, die Barrenringelnatter, die Kreuzotter, die Ringelnatter, die Schlingnatter, die Würfelnatter und die Äskulapnatter. Alle davon sind gefährdet und stehen unter Naturschutz. Nur zwei dieser Schlangenarten sind giftig: die Kreuzotter und die Aspisviper. Durch ihre schlitzförmigen, senkrechten Pupillen unterscheiden sie sich von den heimischen ungiftigen Nattern. Die Aspisviper kommt nur im Südschwarzwald vor, während die Kreuzotter weiter verbreitet ist. Da Schlangen an ein bestimmtes Klima und Habitat angepasst sind, können sich Arten aus wärmeren Gebieten durch den Klimawandel auch weiter im Norden ausbreiten.

Kreuzottern beim Spaziergang erkennen

Das Reptil des Jahres 2024 ist stark vom Aussterben bedroht und benötigt unseren Schutz. Kreuzottern sind selten und auch wenn sie für Menschen nicht lebensbedrohlich sind, können sie für Hunde gefährlich sein. Die scheue Schlange kann in Braun- und Grau- bis Schwarztönen vorkommen und trägt meist ein charakteristisches dunkles Zickzackband auf dem Rücken. Die bis zu 70 cm lange Kreuzotter kommt von den Inseln Rügen und Hiddensee über die östlichen Mittelgebirge bis ins Alpenvorland vor, allerdings schwinden ihre Lebensräume zunehmend. Sie braucht Rückzugsorte zwischen Baumwurzeln und Steinhaufen zum Verstecken und Überwintern. Das wechselwarme Tier mag Orte mit hoher Luftfeuchtigkeit und starkem Tag-Nacht-Temperaturgefälle – etwa Heiden, Moore, Waldränder – und genießt ausgiebige Sonnenbäder. Bei Begegnungen mit Menschen und Hunden ist ihr erster Instinkt die Flucht – sie beißt nur aus Abwehr, wenn sie sich bedroht fühlt.

Tipps für Spaziergänge in Gebieten mit Schlangenvorkommen

  1. Zeitraum beachten: Von Oktober bis April ziehen sich heimische Schlangen zurück und verfallen in Winterstarre. Man begegnet ihnen primär im Sommer, wobei die Auswirkungen des Klimawandels ihre Fortpflanzung, Nahrungsverfügbarkeit und Überwinterungsmöglichkeiten beeinflussen. Daher kann es vorkommen, dass man Schlangen außerhalb des typischen Sichtungszeitraums antrifft.
  2. An die Leine nehmen: In den typischen Lebensräumen der Kreuzotter und Aspisviper ist es zu empfehlen, Hunde anzuleinen. So vermeiden Hundehalter Bisse und stören die unter Naturschutz stehenden Schlangen nicht unnötig. Mit ihrer neugierigen und ungestümen Art kann es sonst schnell passieren, dass Hunde Schlangen im hohen Gras oder Dickicht zu nahe kommen.
  3. Bei Begegnung Rückzug: Sieht man eine Kreuzotter oder Aspisviper, sollte man stehen bleiben, Ruhe bewahren und sich mit dem Hund langsam zurückziehen.
Eine beige-braun gemusterte Schlange ist auf einem felsigen Untergrund fast nicht zu erkennen.
Aspisviper /Bild gehört zur Pressemeldung

    Gefahren eines Schlangenbisses: Schlangenbisse erfolgen innerhalb von Sekundenbruchteilen und können daher unbemerkt bleiben. Das Gift wirkt blutzersetzend, gewebezerstörend und kann Nervenschäden verursachen. Risikofaktoren sind die injizierte Giftmenge, Größe und Gewicht des Hundes, dessen Konstitution und Alter sowie die Körperstelle, wo der Biss erfolgt ist. Wurden gut durchblutete Körperregionen oder größere Blutgefäße getroffen, beschleunigt das die Giftwirkung erheblich.

    Symptome: Erste Anzeichen können Aufjaulen, verändertes Verhalten oder Hinken sein. Typisch sind zwei Einstiche mit umgebender Schwellung und Verfärbung der Haut. Fortschreitende Symptome umfassen verstärkten Speichelfluss, Übelkeit, Schwäche, Bewusstseinstrübung, Atembeschwerden, Herzrhythmusstörungen und Schockzustände. Die Ausprägung variiert je nach Schlange, Giftmenge und Hundegröße.

    Checkliste im Fall eines Schlangenbisses

    ●        Hund beruhigen, anleinen und körperliche Aktivität vermeiden

    ●        Körper gründlich nach Bissstellen untersuchen

    ●        nicht an der Bissstelle manipulieren, keine Körperteile abbinden

    ●        Schwellungen kühlen

    ●        bei Bissen an Extremitäten diese ruhigstellen, schienen und hochlagern

    ●        Atmung und Herzschlag überwachen

    ●        unverzüglich Tierklinik oder tierärztliche Praxis aufsuchen und den Hund tragen

    Hundebesitzer sollten in Gebieten mit Schlangenvorkommen aufmerksam und vorsichtig sein, die gefährdeten Tiere respektieren und im Falle eines Bisses schnell und besonnen handeln. Richtig aufgeklärt können Mensch, Hund und Schlange friedlich, sicher und ohne Angst koexistieren.

    Pressemeldung der Agria Tierversicherung

    Quellen:

    Berliner Zeitung

    Deutschlands Natur

    ERSTE HILFE BEIM HUND

    NABU

    Redaktionsnetzwerk Deutschland

    Paragraphenzeichen. Bild von Gerd Altmann/pixabay

    Tauziehen um Verbesserungen im Tierschutzgesetz

    Abstimmung im Bundesrat ernüchternd

    In seiner Sitzung am 5. Juli 2024 stimmte der Bundesrat über Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse ab, die darauf abzielten, partiell auch im Bereich Tierversuche Verbesserungen bei der Überarbeitung des Tierschutzgesetzes herbeizuführen. Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche (ÄgT) begrüßt die Initiative des federführenden Ausschusses für Agrarpolitik und der beteiligten Ausschüsse für Kulturfragen und für Umwelt, kritisiert aber, dass in der Abstimmung nicht alle Vorschläge eine Mehrheit fanden.

    „Besonders gravierend ist, dass das von den Ausschüssen empfohlene Verbot von Tierversuchen, die über eine Schmerz-Leidens-Obergrenze hinausgehen, keine Mehrheit fand“, kommentiert Dipl.-Biol. Silke Strittmatter von ÄgT. Dies wäre nach Ansicht von ÄgT nicht einmal eine anspruchsvolle Forderung gewesen, sondern würde schlicht die Intention der EU-Tierversuchsrichtlinie unter Berücksichtigung des Staatsziels Tierschutz umsetzen.

    Hingegen sprach sich der Bundesrat erfreulicherweise grundsätzlich für den Wegfall der Ausnahmeregelung für die Anbindehaltung von Kühen bei Tierversuchen aus, was ÄgT auch in seiner Stellungnahme gefordert hatte. Zum Thema der sogenannten „Überschusstiere“* schlägt der Bundesrat eine Verknüpfung des Begriffs des „vernünftigen Grundes“ mit einer „Kaskadenregelung“ vor. Das bedeutet für Tiere, die trotz sorgfältiger Zuchtplanung sowie Zweitnutzungsprüfung keiner alternativen Verwendung zugeführt werden können, bleibt nur die „tierschutzgerechte“ Tötung, wenn die Kapazitäten einer Einrichtung zur Haltung und Pflege der Tiere erschöpft sind. Aus Sicht von ÄgT wäre hier jedoch ein klares Verbot der Tötung von überzähligen Tieren folgerichtig, da rein wirtschaftliche Gründe oder Kapazitätsmangel keinen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes darstellen dürften. Der Verein zieht Parallelen zu einem noch jungen Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das mit Verweis auf das Staatsziel Tierschutz die Tötung von „unerwünschten“ Tauben auf einem Firmengelände untersagte.

    Erst kürzlich hatte ÄgT die auf Druck der Tierversuchslobby veranlassten Verschlechterungen in der Novelle des Tierschutzgesetzes gerügt. So ist hier unter anderem die Tötung von „Überschusstieren“ aus nur wirtschaftlichen Gründen mehr oder weniger legitimiert worden. ÄgT befürchtet, dass dies nun auch bei der aktuellen Anpassung der Tierversuchsverordnung festgeschrieben werden wird.

    In mehreren E-Mail-Aktionen hatte sich der Verein an rund 800 Adressaten aus der Politik gewandt, darunter Bundestagsabgeordnete und Ministerien, mit der dringenden Bitte, die tierschutzwidrigen Regelungen rückgängig zu machen. „Bei den nun anstehenden weiteren Beratungen im Bundestag werden wir weiterhin alles daransetzen, im Tauziehen um das Tierschutzgesetz und der Tierversuchsverordnung das Maximale an Tierschutz herauszuholen“, so Strittmatter abschließend.

    *Als „Überschusstiere“ werden Tiere bezeichnet, für die Experimentatoren keine Verwendung haben, weil sie nicht das gewünschte Geschlecht oder nicht die gewünschte Genveränderung haben oder aber zu alt sind. Solche Tiere werden getötet. Erst seit 2021 werden diese in der jährlichen Tierversuchsstatistik für Deutschland erfasst. 2022 waren es fast 1,8 Millionen Tiere, die mangels Verwendungszwecks „entsorgt“ wurden, wobei einer Auswertung von ÄgT zufolge sogenannte Überschusstiere nur „Pi mal Daumen“ gezählt, gar nicht gemeldet oder nur geschätzt werden, das tatsächliche Ausmaß also unklar ist.

    https://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/de/news/tauziehen-um-verbesserungen-im-tierschutzgesetz Pressemitteilung vom 11. Juli 2024
    Ärzte gegen Tierversuche e.V.